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   BVerfG, 23.03.2020 - 2 BvR 2051/19   

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BVerfG, 23.03.2020 - 2 BvR 2051/19 (https://dejure.org/2020,6901)
BVerfG, Entscheidung vom 23.03.2020 - 2 BvR 2051/19 (https://dejure.org/2020,6901)
BVerfG, Entscheidung vom 23. März 2020 - 2 BvR 2051/19 (https://dejure.org/2020,6901)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Versagung von Eilrechtsschutz in beamtenrechtlichem Konkurrentenstreit ohne vollständige Nachprüfung der angegriffenen Verwaltungsentscheidung verletzt Rechtsschutzgarantie

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 S 1 GG, Art 33 Abs 2 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 9 BeamtStG, § 20 Abs 1 BG BB 2009
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Bindung der Gerichte an (andere als die streitgegenständliche) Behördenentscheidung setzt Anordnung im maßgeblichen Fachrecht voraus - hier: Versagung fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes in beamtenrechtlichem Konkurrentenstreit ...

  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Bindung der Gerichte an (andere als die streitgegenständliche) Behördenentscheidung setzt Anordnung im maßgeblichen Fachrecht voraus - hier: Versagung fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes in beamtenrechtlichem Konkurrentenstreit ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Bindung der Gerichte an (andere als die streitgegenständliche) Behördenentscheidung setzt Anordnung im maßgeblichen Fachrecht voraus; hier: Versagung fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes in beamtenrechtlichem Konkurrentenstreit ...

  • rechtsportal.de

    Verfassungsbeschwerde wegen der Versagung fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes in beamtenrechtlichem Konkurrentenstreit ohne eine vollumfängliche Nachprüfung der angegriffenen Verwaltungsentscheidung

  • datenbank.nwb.de

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Bindung der Gerichte an (andere als die streitgegenständliche) Behördenentscheidung setzt Anordnung im maßgeblichen Fachrecht voraus - hier: Versagung fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes in beamtenrechtlichem Konkurrentenstreit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Eilrechtsschutz in beamtenrechtlichem Konkurrentenstreit - und die Nachprüfung der Verwaltungsentscheidung

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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2020 - 2 BvR 2051/19
    bb) Aus der Garantie effektiven Rechtsschutzes folgt ferner grundsätzlich die Pflicht der Fachgerichte, die angefochtenen Verwaltungsakte in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht vollständig nachzuprüfen (vgl. BVerfGE 129, 1 ; 143, 216 ; 149, 407 ).

    Das schließt eine Bindung der rechtsprechenden Gewalt an tatsächliche oder rechtliche Feststellungen und Wertungen seitens anderer Gewalten hinsichtlich dessen, was im Einzelfall rechtens ist, im Grundsatz aus (vgl. BVerfGE 129, 1 ; stRspr).

    Die Garantie effektiven Rechtsschutzes schließt nicht aus, dass der Gesetzgeber die gerichtliche Kontrolle einschränkt (vgl. BVerfGE 129, 1 m.w.N.).

    Nimmt ein Gericht eine Bindung an, die mangels gesetzlicher Grundlage nicht besteht, und unterlässt es deshalb die vollständige Prüfung der Behördenentscheidung auf ihre Gesetzmäßigkeit, liegt darin eine Verletzung von Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG (vgl. BVerfGE 129, 1 ).

  • BVerfG, 13.04.2010 - 1 BvR 216/07

    Fachhochschullehrer

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2020 - 2 BvR 2051/19
    Er muss alle nach Lage der Sache nicht offensichtlich sinn- und aussichtslosen prozessualen Möglichkeiten ergreifen, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. BVerfGE 107, 395 ; 112, 50 ; 126, 1 ; stRspr).

    Dabei dürfen Entscheidungen zwar grundsätzlich sowohl auf eine Folgenabwägung als auch auf eine summarische Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache gestützt werden (vgl. BVerfGE 126, 1 ).

  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvR 3139/08

    Urteil in Sachen "Braunkohlentagebau Garzweiler": Rechtsschutz Enteignungs- und

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2020 - 2 BvR 2051/19
    Deren Rechtsauffassung ist der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht entzogen, sofern nicht Auslegungsfehler sichtbar werden, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 134, 242 ; stRspr).
  • BVerfG, 14.09.2016 - 1 BvR 1335/13

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Eilrechtsschutz gegen die sofortige

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2020 - 2 BvR 2051/19
    Dies kann zur Folge haben, dass im Ergebnis sämtliche geltend gemachten Verfassungsrechtsverletzungen beseitigt werden (vgl. BVerfGK 11, 13 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 14. September 2016 - 1 BvR 1335/13 -, Rn. 27).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2020 - 2 BvR 2051/19
    Deren Rechtsauffassung ist der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht entzogen, sofern nicht Auslegungsfehler sichtbar werden, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 134, 242 ; stRspr).
  • BVerfG, 23.12.2016 - 2 BvR 2023/16

    Geschäftsverteilung und Garantie des gesetzlichen Richters (nachträgliche

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2020 - 2 BvR 2051/19
    Mit der Entscheidung in der Hauptsache erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Dezember 2016 - 2 BvR 2023/16 -, Rn. 35; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Februar 2018 - 2 BvR 2675/17 -).
  • BVerwG, 18.04.2002 - 2 C 19.01

    Beförderung, unterbliebene - ohne Bewerbung; dienstliche Beurteilung, Streit um -

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2020 - 2 BvR 2051/19
    So sind weder der Beamte noch der Dienstherr darauf verwiesen, den Ausgang eines anderweitigen Rechtsstreits um die Rechtmäßigkeit einer dienstlichen Beurteilung abzuwarten, die im Rahmen einer Auswahlentscheidung herangezogen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. April 2002 - 2 C 19/01 -, juris, Rn. 15; BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 2004 - 2 VR 3/03 -, juris, Rn. 10).
  • BVerfG, 04.04.2007 - 1 BvR 66/07

    Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Zurückweisung einer Anhörungsrüge

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2020 - 2 BvR 2051/19
    Dies kann zur Folge haben, dass im Ergebnis sämtliche geltend gemachten Verfassungsrechtsverletzungen beseitigt werden (vgl. BVerfGK 11, 13 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 14. September 2016 - 1 BvR 1335/13 -, Rn. 27).
  • BVerfG, 20.02.2018 - 2 BvR 2675/17

    Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter durch eine Regelung im

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2020 - 2 BvR 2051/19
    Mit der Entscheidung in der Hauptsache erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Dezember 2016 - 2 BvR 2023/16 -, Rn. 35; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Februar 2018 - 2 BvR 2675/17 -).
  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2020 - 2 BvR 2051/19
    So sind weder der Beamte noch der Dienstherr darauf verwiesen, den Ausgang eines anderweitigen Rechtsstreits um die Rechtmäßigkeit einer dienstlichen Beurteilung abzuwarten, die im Rahmen einer Auswahlentscheidung herangezogen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. April 2002 - 2 C 19/01 -, juris, Rn. 15; BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 2004 - 2 VR 3/03 -, juris, Rn. 10).
  • VGH Bayern, 24.04.2017 - 3 CE 17.434

    Konkurrentenstreit um die Stelle des Präsidenten des Finanzgerichts München

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

  • BVerfG, 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13

    Zur Begrenzung gerichtlicher Kontrolle durch den Erkenntnisstand der

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

  • BVerfG, 22.11.2016 - 1 BvL 6/14

    Beschränkung des Rechtsschutzes im Telekommunikationsgesetz bedarf aufgrund

  • BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98

    Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung

  • BVerfG, 04.02.2016 - 2 BvR 2223/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um die

  • BVerfG, 31.03.2004 - 1 BvR 356/04

    Versagung vorläufigen Rechtsschutzes ohne Durchführung einer auch im

  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

  • BVerfG, 24.04.1974 - 2 BvR 236/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Arrestvollziehung im Strafvollzug

  • BVerfG, 11.06.2003 - 2 BvR 1724/02

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes trotz

  • BVerfG, 18.11.2020 - 2 BvR 477/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Amtshaftungsansprüchen

    Fachgerichtliche Entscheidungen überprüft das Bundesverfassungsgericht zum einen lediglich daraufhin, ob sie auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung des betroffenen Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ; 87, 287 ; 134, 242 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 1. August 2014 - 2 BvR 200/14 -, Rn. 15; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 23. März 2020 - 2 BvR 2051/19 -, Rn. 29; stRspr).
  • BVerwG, 17.03.2021 - 2 B 3.21

    Rechtsweg im Konkurrentenstreit um ein öffentliches Amt

    Danach ist in dem im vorläufigen Rechtsschutzverfahren stattfindenden Konkurrentenstreitverfahren eine abschließende Prüfung der Sach- und Rechtslage geboten, wenn bei einer Versagung des einstweiligen Rechtsschutzes eine Verletzung des subjektiven Rechts aus Art. 33 Abs. 2 GG nicht mehr beseitigt werden kann und nicht ausnahmsweise gewichtige Gründe entgegenstehen (vgl. zuletzt BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. März 2020 - 2 BvR 2051/19 - ZBR 2020, 305 Rn. 25 m.w.N.; BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 - BVerwGE 147, 20 Rn. 11 ff., 16 und vom 23. Januar 2020 - 2 VR 2.19 - Buchholz 232.0 § 9 BBG Nr. 9 Rn. 22).

    Der Bewerbungsverfahrensanspruch sichert den Anspruch auf rechtsfehlerfreie Einbeziehung in die Bewerberauswahl und auf deren Durchführung anhand der in Art. 33 Abs. 2 GG genannten Kriterien (vgl. jüngst BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. März 2020 - 2 BvR 2051/19 - ZBR 2020, 305 Rn. 25 m.w.N.).

  • VGH Hessen, 14.05.2020 - 1 B 1308/20

    Grundschullehrerin darf während der Corona-Pandemie zum Präsenzunterricht

    Entgegen der Auffassung der Antragstellerin findet eine Prüfung mit dem Beweismaß des Hauptsacheverfahrens grundsätzlich nur dann statt, wenn - anders als hier - das Eilverfahren das Hauptsacheverfahren vollständig ersetzt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. März 2020 - 2 BvR 2051/19 - IÖD 2020, 98, 101).
  • VG Wiesbaden, 30.06.2022 - 3 L 487/22

    Zur Berücksichtigung von gesundheitlichen Belangen bei einer beamtenrechtlichen

    Sofern die Kammer die vorgelegten Atteste nicht für ausreichend halte, sei eine Begutachtung von Amts wegen vorzunehmen, weil nur so effektiver Rechtsschutz gewährt werden könne (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 23.03.2020 - 2 BvR 2051/19 -, juris, Rn. 23).

    Der Hinweis des Antragstellervertreters auf die Entscheidung des BVerfG vom 23.05.2009 (2 BvR 2051/19) geht insoweit fehl; dort wurde eine völlige Außerachtlassung vorgebrachter unstreitiger gesundheitlicher Beschwerden gerügt.

  • VGH Hessen, 29.12.2021 - 1 B 918/20

    Aktualität dienstlicher (Regel-)Beurteilungen; Eignungsprognose

    § 146 Abs. 4 VwGO erfährt auch keine Modifikation dadurch, dass in beamten- und richterrechtlichen Konkurrentenstreitverfahren im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes keine bloß summarische, sondern eine abschließende Prüfung der Sach- und Rechtslage wie im Hauptsacheverfahren zu erfolgen hat (BVerfG, Beschluss vom 23. März 2020 - 2 BvR 2051/19 -, juris Rn. 23 ff.).
  • VGH Hessen, 25.02.2021 - 1 B 376/20

    Konkurrentenstreit um Direktorenstelle eines Amtsgericht

    Die grundsätzliche Beschränkung der Begründetheitsprüfung des Beschwerdegerichts durch § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO erfährt keine Modifikation dadurch, dass in beamten- und richterrechtlichen Konkurrentenstreitverfahren im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes keine bloß summarische, sondern eine abschließende Prüfung der Sach- und Rechtslage wie im Hauptsacheverfahren zu erfolgen hat (vgl. hierzu etwa BVerfG, Beschluss vom 23. März 2020 - 2 BvR 2051/19 -, DRiZ 2020, 224; auch Senatsbeschluss vom 19. Dezember 2018 - 1 B 1165/18 -, juris Rn. 15 = Schütz BeamtR ES/D I 2 Nr. 148 Rn. 15).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.01.2021 - L 14 AS 1694/20

    Allgemeine gesetzliche Wohnsitzauflage - örtliche Zuständigkeit

    Können ohne die Gewährung von Eilrechtsschutz jedoch schwere und unzumutbare Nachteile entstehen, die durch das Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären, ist eine abschließende Prüfung bzw. - wenn diese wegen notwendiger Ermittlungen im Eilrechtsschutzverfahren nicht durchführbar ist - eine Folgenabwägung erforderlich, die die grundrechtlichen Belange des Antragstellers umfassend einstellt (Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 23. März 2020 - 2 BvR 2051/19 -, juris, m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.12.2023 - 2 MB 10/23

    Möglichkeit der Auswahl eines Bewerbers in einem erneuten, fehlerfreien

    Hieraus folgt, dass allein das Einlegen eines Rechtsbehelfs gegen die Beurteilung die Heranziehung ebendieser nicht verhindert, allerdings im Konkurrentenstreitverfahren Einwendungen gegen die Beurteilung zu berücksichtigen sind; ein evtl. Widerspruchs- oder gar nachfolgendes Gerichtsverfahren muss nicht abgewartet werden (zu Letzterem: BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. März 2020 - 2 BvR 2051/19 - juris Rn. 33; BVerwG, Urteil vom 18. April 2002 - 2 C 19.01 - juris Rn. 15; BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 2004 - 2 VR 3.03 - juris Rn. 10).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 01.03.2021 - L 14 AS 63/21

    Einstweiliger Rechtsschutz - Folgenabwägung - Grundpfandrecht - dingliche

    Können ohne die Gewährung von Eilrechtsschutz jedoch schwere und unzumutbare Nachteile entstehen, die durch das Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären, ist eine abschließende Prüfung bzw. - wenn diese wegen notwendiger Ermittlungen im Eilrechtsschutzverfahren nicht durchführbar ist - eine Folgenabwägung erforderlich, die die grundrechtlichen Belange des Antragstellers umfassend einstellt (Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 23. März 2020 - 2 BvR 2051/19 -, juris, m.w.N.).
  • VGH Hessen, 30.11.2021 - 1 B 1574/21

    Konkurrentenstreitverfahren Generalstaatsanwalt

    Die grundsätzliche Beschränkung der Begründetheitsprüfung des Beschwerdegerichts durch § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO erfährt keine Modifikation dadurch, dass in beamten- und richterrechtlichen Konkurrentenstreitverfahren im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes keine bloß summarische, sondern eine abschließende Prüfung der Sach- und Rechtslage wie im Hauptsacheverfahren zu erfolgen hat (vgl. hierzu etwa BVerfG, Beschluss vom 23. März 2020 - 2 BvR 2051/19 -, juris Rn. 25; Senatsbeschluss vom 25. Februar 2021 - 1 B 376/20 -, juris Rn. 17 ).
  • ArbG Bonn, 03.02.2021 - 5 Ca 2279/20
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.06.2020 - 4 N 14.20

    Beförderung; Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht; Erfordernis der

  • VGH Bayern, 10.11.2020 - 20 NE 20.2477

    Kontaktbeschränkung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.11.2023 - L 14 AL 61/23

    Leistungen zur Teilhabe in Form der Übernahme der Kosten für

  • SG Marburg, 20.12.2021 - S 12 KA 305/21

    Vertragsarzt

  • VGH Bayern, 19.07.2021 - 3 CE 21.1616

    Erfolgloser Eilantrag auf Freihaltung einer Probebeamtenstelle nach

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2021 - 4 S 10.21

    Beförderung; Bestenauslese; Auswahl; Erprobungszeit; Nachweis der Eignung;

  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.12.2020 - L 14 AS 1531/20

    Einstweiliger Rechtsschutz - Folgenabwägung - Sicherung zum Existenzminimum -

  • VG Augsburg, 21.03.2022 - Au 2 E 21.1580

    Erfolgloser Eilantrag in einem beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahren

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